
Prüflabor; Gegen die Begriffs - Verwirrung
Auszug aus einem Referat von N. Kornmayer, Prüflabor AG, Mörschwil
In der Asphaltbetonnorm SN 640 431b sind im Kapitel B sämtliche im bituminösen Belagsbau gebräuchlichen Begriffe definiert. Trotzdem werden oft auch von Fachleuten Begriffe nicht korrekt angewendet. Um Missverständnisse und Unklarheiten und damit verbundene Diskussionen zu vermeiden, ist es aber unumgänglich, dass von allen Beteiligten unter den selben Begriffen auch das Gleiche verstanden wird.
Mischgut
Mischgut wird vom Mischgutproduzenten hergestellt und dem Unternehmer verkauft. Es besteht im Normalfall aus mineralischen Zuschlagstoffen und bituminösen Bindemitteln. Bei Spezialbelägen wie SMA, DRA etc. kommen noch Zusätze wie Bindemittelträger dazu. Die Qualität der Mischgutproduktion wird laufend durch das zuständige Prüflabor überwacht.
Belag
Belag heisst das Endprodukt, welches der Unternehmer mit Einbauen und Verdichten aus dem Mischgut herstellt und dem Bauherrn abliefert. Anforderungen wie Hohlraumgehalt im Bohrkern, Verdichtungsgrad, Ebenheit, Griffigkeit etc. müssen vom eingebauten Belag erfüllt werden.
Rezepturen
Nebst der laufenden Qualitätsüberwachung gehört auch die Erarbeitung neuer und das Anpassen bestehender Rezepturen in den Aufgabenbereich des Püflabors. Rezepturen sind interne Produktionsanweisungen, welche sich bei gleichem Mischgut von Anlage zu Anlage unterscheiden. Sie sind abhängig von den Mineralkomponenten, von der Art und Grösse der Mischanlage und von deren Leistung. Auch die Produktionsart (Durchlaufanlage, Lieferwerk oder Hot Stock Anlage) hat einen Einfluss auf die Rezeptur.
Sollwerte
Sollwerte im Sinne der Normen sind einzelne Qualitätsvorgaben, welche vom Mischgut erfüllt werden müssen. Jedes Qualitätsmerkmal wie Bindemittelgehalt, Marshall-Hohlraum etc. wird durch einen Sollwert definiert. Die Sollwerte werden vom Mischgutproduzenten innerhalb der zulässigen Bereiche festgelegt und dem Bauherrn zur Genehmigung vorgelegt. Zulässige Abweichungen und Toleranzen beziehen sich beim Mischgut immer auf die einzelnen Sollwerte der Mischgutdeklaration. Für die Beurteilung eines Misch-gutes müssen die Analysenwerte mit den entsprechenden Sollwerten verglichen werden.
Grenzkurven
Grenzkurven begrenzen laut Norm den Bereich, innerhalb welchem für das entsprechende Mischgut die Sollwerte der Korngrössenverteilung liegen müssen. Ob der Mischgutproduzent eine feinere oder eine gröbere Korngrössenverteilung für die Festlegung der Sollwerte verwendet, hängt davon ab, mit welcher Siebkurve die optimalen Eigenschaften der Mischung erreicht werden. In speziellen Fällen kann die Sollkurve auch ausserhalb der Grenzkurven liegen.
Eignungsnachweis
Mit dem Eignungsnachweis wird die Eignung des Mischgutes für eine bestimmte Verwendung nachgewiesen. Dies heisst aber nicht, dass damit die Eignung eines Mischgutes für einen Radweg oder für eine Autobahn nachgewiesen wird. Vielmehr beschränkt sich der Eignungsnachweis darauf, anhand der vorliegenden Resultate aus der bisherigen Produktion die Bestätigung zu liefern, dass alle Anforderungen an das für den entsprechenden Verwendungszweck gewählte Mischgut erfüllt werden. Für den Eignungsnachweis werden aus der vorangegangenen Produktion mindestens vier Analysen ausgesucht, welche die zahlreichen Anforderungen am besten erfüllen. Aus diesen Analysen werden mit den nötigen Fachkenntnissen und unter Berücksichtigung der anlagenspezifischen Produktionsmöglichkeiten die einzelnen Sollwerte bestimmt, welche dann in der Mischgutdeklaration Verwendung finden.
Eignungsprüfung
Wo ein Eignungsnachweis aufgrund der vorangegangenen Produktion nicht möglich ist, muss für die Optimierung der Mischung eine Eignungsprüfung durchgeführt werden. Dazu werden im Püflabor mindestens zwei Mischungen, welche sich vor allem im Filler- und Sandbereich deutlich unterscheiden, mit jeweils unterschiedlichen Bindemittelgehalten hergestellt und untersucht. Anschliessend werden die einzelnen Resultate der Marschallprüfungen einander gegenübergestellt, mit den entsprechenden Normanforderungen verglichen und auf diese Weise wird die optimale Mischung ausgesucht. Natürlich kann auch hier mit den nötigen Fachkenntnissen noch «zwischen den Zeilen» gelesen werden und die gewählte Mischung auf diese Weise für die entsprechende Mischanlage und den vorgesehenen Verwendungszweck noch weiter optimiert werden. Abschliessend muss die Mischung mittels der entsprechenden Rezeptur auf die Mischanlage übertragen und die Qualität mit einer Probeaufbereitung bestätigt werden.
Mischgutdeklaration
Die Mischgutdeklaration ist die Zusammenfassung aller Sollwerte. Ausserdem werden darin alle weiteren qualitätsrelevanten Angaben bezüglich Mineralstoffen, Bindemitteln und allfälliger Zusätze festgelegt. Für eine normgerechte Beurteilung einer Mischgutanalyse ist eine Mischgutdeklaration zwingend nötig, weil sich sämtliche zulässigen Abweichungen (Bindemittelgehalt, Hohlraum, Siebkurve) auf die deklarierten Sollwerte beziehen.
Asphaltieren nicht Teeren
Seit über 15 Jahren wird bei der Mischgutaufbereitung weder Teer noch Pech als Bindemittel verwendet. Der Grund dafür liegt in den PAK (Polyzyklische-aromatische-Kohlewasserstoffe), welche als krebsfördernd eingestuft werden. Sie entweichen bei Temperaturen über 100°C aus dem Teer und können während dem Einbauen und Verdichten zu sonnenbrandartigen Hautreizungen sowie zu Hustenreiz führen. Bei den heute verwendeten Bitumen sind diese Probleme nicht vorhanden. Es ist nach meiner Meinung nicht gut, wenn für einen unbedenklichen Baustoff eine mit negativen Eigenschaften verbundene Bezeichnung verwendet wird. Ich glaube, es wäre dem Image des bituminösen Belagsbaues förderlich, wenn zumindest bei uns Fachleuten das Wort «Teer» aus dem Vokabular verschwinden würde. Wenn wir damit die allgemeine Einstellung der Nichtfachleute gegenüber dem bituminösen Strassenbau ein wenig verbessern können, dann sollten wir es versuchen.
Niklaus Kornmayer, Prüflabor AG, Mörschwil
- Links:
- www.prueflabor.ch

